Die Berufsunfähigkeitsversicherung

„Ihr Job ist Ihr Kapital…“

Seit dem Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente, ist die private Absicherung seiner Arbeitskraft für jeden am Arbeitsleben teilnehmenden, absolute Pflicht.

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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Alle führenden Verbraucherzeitschriften wie z.B. Finanztest oder Capital, Fachorganisationen oder Verbraucherverbände weisen immer wieder auf die Wichtigkeit einer Vorsorge im Falle der Berufsunfähigkeit hin. Auch der Gesetzgeber selbst macht immer wieder auf diesem Umstand aufmerksam.

Die neuen gesetzlichen Regelungen kurz und verständlich erläutert:
Seit dem 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr für alle nach 1960 Geborenen. Stattdessen wurde eine so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die volle Rente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer zwar noch drei Stunden, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält nur die halbe Rente. Alle, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, haben keine gesetzlichen Ansprüche mehr.
Der bisher ausgeübte oder erlernte Beruf wird dabei nicht mehr berücksichtigt. Lehnt es ein kaufmännischer Angestellter ab, zukünftig als Pförtner zu arbeiten, so entfällt sein Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen!

Finanztest bringt es auf den Punkt:
„Wer nicht am Hungertuch nagen will, wenn er nicht mehr arbeiten kann, muss zwangsläufig selbst versorgen“.
Zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig!
Das Risiko der Berufs- und Erwerbunfähigkeit ist im Durchschnitt 2,5 mal größer als das Risiko der Arbeitslosigkeit!

Für junge Menschen gilt:
In der Ausbildungszeit haben diese im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Im Falle des Falles ist hier schnell der Status eines Sozialhilfeempfängers erreicht. Einzige Möglichkeit zur Absicherung ist hier die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach Ende der Berufsausbildung:
Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrenten erst dann besteht, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt ist. Einfacher ausgedrückt: Angenommen die Lehrzeit beträgt drei Jahre, so müssen Sie erst zwei weitere Jahre arbeiten, um überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben. Wichtig dabei ist auch, dass die oben genannten Beitragszeiten ununterbrochen erfüllt sein müssen, ansonsten verlängert sich die allgemeine Wartezeit.

Sie haben eine Familie gegründet:
Nun müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Existenz auch im Falle Ihrer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gewährt bleibt. Leider beträgt die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur ca. 28% des letzten Bruttoeinkommens. Die teilweise Erwerbsminderungsrente sogar nur 14%. Ein gewaltiger Einschnitt in Ihren bisherigen Lebensstandard!