Die Wohngebäudeversicherung
„Sichern Sie sich gegen Gebäudeschäden ab…“
Ihr Haus: Ihr Vermögen? Ihre Altersvorsorge? Ihr Zuhause? Sichern sie sich gegen Unglücke wie Blitzschlag Brand etc. ab.
Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalls auch die notwendigen Kosten für:
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
- für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden